Aufnahmebedingungen


„Jesus ist es, der in euch etwas entfacht: die Sehnsucht, aus eurem Leben etwas Großes zu machen; den Willen, einem Ideal zu folgen; die Ablehnung, euch von der Mittelmäßigkeit verschlingen zu lassen; den Mut, euch in Demut und Treue darum zu mühen, euch selbst und die Gesellschaft besser zu machen, damit sie menschlicher und geschwisterlicher werde.“

— Hl. Papst Johannes Paull II. Weltjugendtag, August 2000


Für die Aufnahme in die Schola Thomas Morus bestehen keine Einschränkungen bezüglich Geschlecht, Nationalität, Sprache oder Behinderung.

Elternargumente für ihre Schulwahl für die Schola Thomas Morus:

  1. Weg vom Frontalunterricht hin zu einem Unterricht, der zum selbständigen und logischen Denken und Handeln führt.
     
  2. Geordneter und systematischer Fortgang der Ausbildung in dem jeweiligen Unterrichtsfach mit gleichzeitig starkem Akzent auf einer profunden, ideologiefreien Allgemeinbildung.
     
  3. Erziehung und Hinführung zu einer Orientierung nach christlichen Werten und einem christlichen Menschenbild.
     
  4. Die Wahl der Eltern für die Schola Thomas Morus ist explizit eine Wahl für eine katholisch inkulturierte Schule. Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder in einer respektvollen und sittlich geordneten Umgebung aufwachsen und ihre menschlichen Tugenden Grundlage für ein geglücktes Leben werden.
     
  5. Die Eltern unserer Schüler erwarten, dass die Schola Thomas Morus ihre Kinder zur Selbständigkeit und Entscheidungsfähigkeit in einer Atmosphäre der Liebe und Geborgenheit erzieht und begleitet, jedoch mit der nötigen Klarheit der schulischen Ziele und der nötigen Disziplin. 

Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist die im Zeugnis der 4. Klasse Volksschule aufscheinende „AHS-Eignung“ sowie zwei zufriedenstellende Aufnahmegespräche der Schulleitung mit Eltern und Kind, wie auch eine Aufnahmeprüfung. Weist das Zeugnis der 4. Klasse Volksschule die „AHS-Eignung“ nicht auf, so ist grundsätzlich die Durchführung einer zusätzlichen Aufnahmeprüfung zu Beginn des Schuljahres möglich. Die Grundsätze der Schola Thomas Morus müssen von den Eltern und vom Kind unterschrieben werden (siehe Hausordnung der Schola Thomas Morus).

Am ersten Schultag müssen Kind und Eltern/Erziehungsberechtigten die Hausordnung der Schola Thomas Morus unterschrieben bei der Schulleitung einreichen.

Am ersten Schultag muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten ein schriftlicher Nachweis der Kranken- und Unfallversicherung des Kindes in der Schule hinterlegt werden.

Wichtiger Hinweis

Das katholische Privatgymnasium Schola Thomas Morus ist eine nach dem österreichischen Privatschulgesetz errichtete und mit Bescheid vom 04.09.2023 behördlich genehmigte Schule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung "Allgemein bildende höhere Schule (Schulform Gymnasium)" in freier Trägerschaft (Trägerverein STM Schola Thomas Morus mit Sitz in Trumau bei Wien).

Wegen der am 4.9.2023 neu genehmigten Schulform "Gymnasium" musste das Öffentlichkeitsrecht (staatliche Anerkennung der Zeugnisse) erneut beantragt werden - es wird in der Regel bis Ende des laufenden Schuljahres rückwirkend verliehen. Ab dem Schuljahr 2024/25 wird das permanente Öffentlichkeitsrecht angestrebt. 

Von 2013 - 2023  war die Schola Thomas Morus eine ebensfalls behördlich genehmigte "Statutschule".

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Kardinaltugend 3/4: 
Die Tapferkeit

„Die Tapferkeit ist jene sittliche Tugend, die in Schwierigkeiten standhalten und im Erstreben des Guten durchhalten läßt.“ Katechismus der Katholischen Kirche, 1808